
Stadt Friedrichshafen am 14.05.2024 um 10:20 Uhr:
Die Meldung wurde bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Grundsätzlich ist das Parken vor einem Grundstückszugang (auch Eingang Spielplatz) nicht verboten. Im Falle einer unübersichtlichen Kurve oder einem entsprechend angeordnetem Haltverbot sieht es natürlich anders aus.
Der städtische Vollzugsdienst wurde entsprechend informiert um die Situation zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 13.05.2024 um 10:43 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 30.04.2024 um 09:34 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Unregistrierter Nutzer am 29.04.2024 um 21:33 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.