
Die Meldung wurde bearbeitet.
Fußgänger haben beim Überqueren des Fußgängerübergangs grundsätzlich Vorrang. Der Radverkehr hat an Fußgängerübergängen keinen Vorrang.
Die Ampelanlage gilt nicht für den Zebrastreifen. Die Ampelanlage gilt für die Fußgängerfurt.
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Ihr Sags-doch-Team
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 25.06.2024 um 12:27 Uhr:
Radfahrer müssen am Zebraweg nicht absteigen. Sie dürfen diesen radelnd queren. Allerdings genießen sie dann keinen Vorrang mehr gegenüber dem Straßenverkehr.

Unregistrierter Nutzer am 25.06.2024 um 12:17 Uhr:
Auf die Erklärung bin ich auch gespannt, wie denn hier die amtlich vorgesehene Verhaltensweise für die Radfahrer sein soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Radweg, der durch die kombinierte Fussgänger/Fahrrdfahrerampel suggeriert wird, mitten auf der Verkehrsinsel enden sollte.
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