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Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert und verwarnt regelmäßig Falschparkende. Halteverbotsbeschilderungen sind bereits angebracht.
Angesichts der allen Verkehrsteilnehmenden obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Straßenverkehrsbehörde hat nur bedingten Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.
Das Parken ist nach §12 der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sind aktuell keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
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